Alkoholpolitik

Bei Bliss Cph erfolgt der Ausschank von Alkohol in Übereinstimmung mit den geltenden dänischen Gesetzen, einschließlich des Gaststättengesetzes und der einschlägigen behördlichen Vorschriften.


Diese Richtlinie gilt sowohl für private für Firmenveranstaltungen, bei denen Bliss Cph bar oder Alkoholausschank anbietet.

1. Einhaltung der Rechtsvorschriften

Der Ausschank von Alkohol in Dänemark wird geregelt durch:

  • Gastronomigesetz

  • Lokale Polizeiverordnungen

  • Bedingungen für Alkohollizenzen und Gelegenheitsgenehmigungen

Alkohol darf nur ausgeschenkt werden:

  1. An venues gültiger Schanklizenz oder

  2. An Standorten mit einer gültigen Genehmigung der Polizei.

2. Veranstaltungen in venues Genehmigung

Wenn die Veranstaltung an einem venue Alkohollizenz stattfindet:

  1. Alle alkoholischen Getränke werden gemäß der Genehmigung der Behörde ausgeschenkt.

  2. Bliss Cph fungiert als Dienstleister.

  3. Das Personal befolgt die Regeln der Einrichtung, die Genehmigungsbedingungen und die Anweisungen der Einrichtungsleitung.

3. Veranstaltungen an private unbeaufsichtigten Orten

Wenn die Veranstaltung auf einem Privatgrundstück oder an einem Ort ohne feste Alkohollizenz stattfindet:

  1. Erfordert die Gesetzgebung eine von der Polizei ausgestellte Wohnberechtigung?

  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Genehmigung vom Kunden oder Veranstalter eingeholt werden.

  3. Ohne die erforderliche Genehmigung kann der Ausschank von Alkohol nicht garantiert werden.

  4. Die rechtliche Verantwortung für die Genehmigung der Wohnung liegt beim Genehmigungsinhaber.

4. Altersbeschränkungen für Gäste

In Übereinstimmung mit der dänischen Gesetzgebung:

  1. Alkohol wird nur an Personen über 18 Jahren ausgeschenkt.

  2. Das Personal kann bei Zweifeln hinsichtlich des Alters einen gültigen Lichtbildausweis verlangen.

5. Verantwortungsbewusster Ausschank

In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gaststättengesetzes:

  1. Es wird kein Alkohol an offensichtlich betrunkene Gäste ausgeschenkt.

  2. Gästen, die sich aggressiv oder unangemessen verhalten, wird kein Alkohol serviert.

  3. Das Personal kann Wasser oder alkoholfreie Alternativen anbieten.

Der benannte bar oder Eventverantwortliche hat die endgültige Entscheidungsbefugnis.

6. Recht auf Ablehnung oder Einstellung der Bewirtung

Bliss Cph behält sich das Recht vor:

  1. Einzelnen Gästen den Service zu verweigern.

  2. Den Ausschank von Alkohol einschränken oder ganz einstellen.

Dies kann aus folgenden Gründen geschehen:

  • Geltende Rechtsvorschriften

  • Anordnung der Polizei oder Behörden

  • Die Regeln von Venets

  • Bedingungen in der Bewilligung oder der Wohnberechtigung

  • Sicherheit und Wohlbefinden

7. Servierzeit

  1. Alkohol wird nur innerhalb der in der Veranstaltungsvereinbarung festgelegten Ausschankzeiten serviert.

  2. Bliss Cph behält sich das Recht vor, die Bar zum vereinbarten Zeitpunkt zu schließen.

  3. Eine Verlängerung der Servierzeit muss im Voraus vereinbart werden und kann mit zusätzlichen Kosten und Genehmigungen verbunden sein.

8. Anforderungen an das Personal

In Übereinstimmung mit Gesetzen und Branchenstandards:

  1. Alkohol wird nur von Mitarbeitern über 18 Jahren ausgeschenkt.

  2. Bliss Cph hat eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkoholkonsum unter Mitarbeitern während der Arbeit.

  3. Für jede arrangement ein bar oder Veranstaltungsleiter arrangement .

9. Haftung in Bezug auf event venue

Bliss Cph ist eineservice und kann je nach Veranstaltungskonzept als Planer, Koordinator oder Dienstleister fungieren.

  1. In den meisten Fällen finden Veranstaltungen an venues einer gültigen Schanklizenz statt.

  2. Bliss Cph empfiehlt und arbeitet regelmäßig mit venues zusammen, darunter auchvenues, die über eine eigene Schanklizenz verfügen.

  3. In diesen Fällen wird Alkohol im Rahmen der Genehmigung der Venne serviert, und Bliss Cph arbeitet in Übereinstimmung mit den Genehmigungsbedingungen und Vorschriften der Venne.

  4. Bei Veranstaltungen an private nicht überwachten Orten muss eine Veranstaltungsgenehmigung gemäß Punkt 3 eingeholt werden.

  5. Bliss Cph kann bei Bedarf allgemeine Hinweise zu Genehmigungsanforderungen geben.

10. Illegale Substanzen

In Übereinstimmung mit der dänischen Gesetzgebung:

  1. Der Besitz, Konsum oder Vertrieb illegaler Substanzen ist bei Veranstaltungen, bei denen Bliss Cph service erbringt, nicht gestattet.

  2. Die Mitarbeiter von Bliss Cph dürfen keine illegalen Substanzen handhaben, lagern oder annehmen.

  3. Wenn illegale Substanzen entdeckt werden, behält sich Bliss Cph das Recht vor:

    • Servieren ablehnen

    • Den Veranstalter informieren

    • Bei Bedarf Kontakt mit venue, Sicherheitsdienst oder Behörden aufnehmen